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AGB

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

 

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater und Klienten als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 

 

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot des Beraters/der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Berater/die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet. 

 

Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Berater/die Beraterin aufgrund seiner/ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn/sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters/der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten. 

 

 

 

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages 

 

Der Psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwenden. 

Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft. 

 

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient/die Klientin die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, haben sie das dem Psychologischen Berater/der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären. 

Psychologische Berater dürfen keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen. 

 

 

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten 

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint. 

 

 

 

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beratung 

 

Der Psychologische Berater haben für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater/der Beraterin und dem Klienten/der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Psychologischen Beraters aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht. 

Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung von dem Klienten/der Klientin bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen oder der Klient/die Klientin erhalten – je nach Vereinbarung – nach Abschluss der Beratungssitzungen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten/der Klientin sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken.  

 

Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater/die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu bezahlen. 

 

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert sind. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. 

 

Termine, die von Seiten der Psychologischen Berater abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Klienten haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen. 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet. 

 

 

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung 

 

Psychologische Berater behandeln die Klientendaten vertraulich und erteilen bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.  

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Psychologischen Berater oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. 

Psychologische Berater führen Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2. bleibt davon unberührt. 

 

Sofern der Klient/die Klientin eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Berater/die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte. 

 

 

 

§ 6 Meinungsverschiedenheiten 

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. 

 

 

 

§ 7 Salvatorische Klausel 

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. 

Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen und Terminvereinbarungen.

Hinweis gemäß Heilpraktikergesetz (HeilPrG):


Ich verfüge über eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) in Verbindung mit der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.
Meine Tätigkeit als Heilpraktiker*in für Psychotherapie umfasst ausschließlich die Anwendung psychotherapeutischer Verfahren im Rahmen dieser beschränkten Heilerlaubnis.

Abgrenzung:
Ich stelle keine Diagnosen im ärztlichen Sinne, führe keine medizinischen Behandlungen, keine körperlichen Untersuchungen durch und verordne keine Medikamente. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) führe ich nicht.

Kooperation / Mitbehandlung:
Bei medizinischen Fragestellungen, körperlichen Beschwerden, schweren psychischen Erkrankungen oder wenn eine ärztliche Abklärung sinnvoll oder notwendig ist, erfolgt eine Begleitung nur in Zusammenarbeit mit behandelnden Ärztinnen oder approbierten Psychotherapeutinnen oder es erfolgt eine entsprechende Weiterempfehlung.

Praxiszeiten:

Samstag, 08:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag, 08:00 bis 19:00 Uhr
Donnerstag, 08:00 bis 16:00 Uhr

 

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